Aposoft unterscheidet in diesem Fall zwischen Rezepturen und Rezepturen ungemischt.
Haben Sie eine Herstellung z.B. von einer Salbe ist es wichtig, dass Sie über F8 Zuschlag
![](https://helpdesk.aposoft.de/wp-content/uploads/2019/06/grafik-64.png)
einen Rezepturzuschlag auswählen. Dieser trägt dann automatisch den passenden Arbeitspreis bei der errechneten Rezeptur ein.
![](https://helpdesk.aposoft.de/wp-content/uploads/2019/06/grafik-65.png)
Übernehmen Sie jetzt die Rezeptur in die Kasse, vergibt aposoft automatisch die passende SonderPZN.
![](https://helpdesk.aposoft.de/wp-content/uploads/2019/06/grafik-66.png)
Handelt es sich um eine Abfüllung dürfen Sie keinen Arbeitspreis auswählen, hierfür gibt es eine spezielle SonderPZN die aposoft bei der Übernahme der Rezeptur in die Kasse erkennt.
![](https://helpdesk.aposoft.de/wp-content/uploads/2019/06/grafik-67.png)
War dieser Artikel hilfreich?
Konnten Sie durch diesen Artikel Ihre Frage beantworten oder haben Sie noch Verbesserungsvorschläge?