Berechnung von Hilfsmitteln

Berechnung von Hilfsmitteln

In dem Systemparameter P057 wird hinterlegt wie die Preise kalkuliert werden sollen, als Grundlage zur Preisberechnung für die Krankenkasse (Vergleichspreis).

Diese Art der Berechnung wird bei der Abrechnung mit Krankenkasse herangezogen.

Diese abgebildete Einstellung ermöglicht die Preiskalkulation auch für den Handverkauf.

Sollen Hilfsmittel zu Lasten von PKV abgerechnet werden, muss in der Preiskalkulation ein Preis im Kassiervorgang eingegeben werden oder im Systemparameter P040 wurde die Einstellung hinterlegt –> Übernahme apospez VK auch bei PKV/grünen Rezepten.

Wichtig! Bei Artikeln, die keinen Tax-VK haben, muss bei dieser Einstellung ein apospez.VK gespeichert sein.